Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit allen Fragen Rund um die Ehe, die Familie und die Scheidung. Es bringt Struktur in den Alltag und die Krisen der Familie. Wenige Rechtsgebiete sind vergleichbar emotional und persönlich.
Vor allem die Organisation Ihres Lebens nach einer Trennung oder Scheidung hat nicht nur finanzielle Auswirkungen,
sondern prägt Ihre persönliche Lebensgeschichte. Deshalb ist es wichtig, sich an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, die Ihre individuellen Bedürfnisse erkennt.
Krisen können nach keinem „Schema F“ überwunden werden, sondern erfordern Fingerspitzengefühl, Empathie und Erfahrung.
Es ist mir wichtig, meine Mandanten mit ihren persönlichen Geschichten kennenzulernen und zu verstehen. Nur so kann man für jeden Menschen eine individuelle Lösung finden. Auch, wenn Gesetze trocken und kompromisslos erscheinen, hat man als Familienrechtlerin Gestaltungsmöglichkeiten, die ich in Ihrem Interesse anwenden möchte.
Sarah Katharina Klemm
Trennung und Scheidung
Bedeutung der Trennung
Durch die Trennung der Ehegatten beginnt das Trennungsjahr zu laufen. In diesem Zeitraum sollen die Eheleute prüfen, ob sie die eheliche Lebensgemeinschaft wirklich aufgeben und nicht wieder herstellen wollen. Da es sich aus der Sicht des Gesetzgebers hierbei um eine Art Testphase handelt, besteht in dieser Zeit noch eine relativ enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Mann und Frau, die sich auf den Umgang mit der Ehewohnung, den Unterhalt, die Vermögensbildung und die Altersvorsorge unmittelbar auswirkt. Gleichzeitig ist es erforderlich, die häusliche Gemeinschaft aufzugeben und in Trennungsabsicht zu leben.
Scheidungsverfahren
Wenn einer der Eheleute nach Ablauf des Trennungsjahres die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherstellen möchte, besteht nun die Möglichkeit, den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Dies kann nur ein Anwalt oder eine Anwältin für Sie übernehmen. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag an den Ehegatten zu. Durch diese Zustellung wird ein Stichtag geschaffen, der hohe rechtliche Bedeutung hat. Der Gesetzgeber geht nun davon aus, dass die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht gewünscht wird. Daher endet an diesem Tag die gemeinsame Bildung von Vermögen und Altersvorsorge. Keine Auswirkungen hat dies allerdings auf den Trennungsunterhalt; dieser wird weiterhin geschuldet. Nach der Einreichung des Scheidungsantrages können einige Monate vergehen, bis die Scheidung dann tatsächlich ausgesprochen wird.
Versorgungsausgleich
Nach der Zustellung des Scheidungsantrages veranlasst das Gericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Hierzu stellt es den Beteiligten Fragebögen zur Verfügung, in denen alle Rentenanwartschaften eingetragen werden müssen, die man im Laufe der Ehe erwirtschaftet hat. Auf dieser Grundlage kontaktiert das Gericht die Versorgungsträger, die Versicherungsverläufe für die Zeit der Ehe — vom Tag der Hochzeit bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages — für beide Beteiligten erstellen. Aus diesen Auskünften gehen dann Ausgleichswerte hervor, die sich auf die Hälfte der erworbenen Anwartschaften belaufen. Die Anrechte werden mit Rechtskraft der Scheidung von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten übertragen.
Vermögensauseinandersetzung
Falls die Eheleute beispielsweise Miteigentümer einer Immobilie oder Gesellschafter eines Familienunternehmens sind, wirkt sich eine Scheidung auch hierauf aus. In der Regel ist es empfehlenswert, diese eng miteinander verflochtenen Strukturen aufzulösen, um das mit der Scheidung eskalierte Konfliktpotenzial zu reduzieren. Bei Immobilien sollte man sich die Frage stellen, ob die Übertragung des Miteigentumsanteils von einem auf den anderen Ehegatten Sinn macht. Sind Unternehmen betroffen, muss geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen die wirtschaftliche Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann. Bei der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Scheidung stellen sich komplexe juristische Fragestellungen, die man nicht früh genug lösungsorientiert betrachten kann.
Zugewinnausgleich
Falls die Ehegatten ehevertraglich nichts anderes vereinbaren, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass die Vermögensmassen von Mann und Frau während der Ehe getrennt bleiben. Im Fall der Scheidung besteht dann allerdings die Möglichkeit, einen Ausgleich zu verlangen, der als Zugewinnausgleich bezeichnet wird. Ob dieser Ausgleichsanspruch besteht, richtet sich nach einer Gegenüberstellung dieser beiden Vermögensmassen. Man betrachtet die jeweiligen Vermögen von Mann und Frau am Tag der Eheschließung und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Wenn einer der Ehegatten über mehr Vermögenswerte verfügt, kann er zum Ausgleich verpflichtet sein.
Unterhalt
Unterhaltsansprüche bestehen zwischen Eheleuten und Verwandten in gerader Linie.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt kann in Form von Barunterhalt oder Naturalunterhalt gewährt werden. In klassischen Trennungs- und Scheidungssituationen erbringt der betreuende Elternteil Naturalunterhalt in Form von Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil leistet seinen Beitrag durch Barunterhalt in Form einer monatlichen Geldrente, die im Voraus monatlich gezahlt werden muss. Die Höhe des Barunterhaltes richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Unterhaltsschuldners. Ab der Volljährigkeit eines Kindes sind die Einkommensverhältnisse beider Elternteile bei der Ermittlung des Unterhalts relevant.
Trennungsunterhalt
Nach der Trennung besteht ein Unterhaltsanspruch des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten, wenn dieser seinen täglichen Lebensbedarf nicht selbst decken kann, der andere hingegen ausreichend Geld verdient. Der jeweilige Bedarf richtet sich nach den Verhältnissen, die das Eheleben geprägt haben. Auch nach der Trennung greift der sogenannte Halbteilungsgrundsatz, der besagt, dass beiden Ehegatten die Hälfte des Einkommens zusteht, das innerhalb der Ehe erwirtschaftet wird. Der Trennungsunterhalt ist auch noch nach Ablauf des Trennungsjahres bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet.
Nachehelicher Unterhalt
Nach rechtskräftiger Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das Eheband besteht nicht mehr, so dass auch der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Beteiligten nicht mehr aufrecht erhalten wird. Es gibt allerdings einige Tatbestände im Gesetz, die dazu führen können, dass ein Unterhaltsanspruch auch nach der rechtskräftigen Scheidung in Betracht kommt. Hierunter fallen der Unterhalt wegen Betreuung von Kindern, der Unterhalt wegen Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit, der Ausbildungsunterhalt oder der Aufstockungsunterhalt.
Frau Klemm hat mich sehr professionell und ausführlich beraten. Dabei hat sie jederzeit darauf geachtet dass man sich als Klienten wohl fühlt und sich immer proaktiv nach dem Stand der Dinge erkundigt. Mein Anliegen wurde zügig und zur vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Ich bin über eine Empfehlung zu Frau Klemm gekommen und kann sie mit sehr gutem Gewissen weiter empfehlen. TOP!
Kindschaftssachen
Kindschaftssachen umfassen alle Themen, die die Entscheidungsbefugnisse und den Umgang der Eltern mit den Kindern betreffen.
Umgangsrecht
Wenn ein Kind nach der Trennung bei einem Elternteil lebt, steht dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht mit dem Kind zu. In welchem Umfang das Umgangsrecht ausgeübt wird, hängt vom Kindeswohl ab.
Häufig verbringt das Kind jedes zweite Wochenende und jede zweite Woche einen Nachmittag mit demjenigen, bei dem es nicht lebt. Die Ferien werden in der Regel unter den Eltern hälftig aufgeteilt, damit das Kind die Möglichkeit hat, auch mit dem anderen Elternteil längere Zeit am Stück zu verbringen.
Sorgerecht
Wird ein Kind in einer bestehenden Ehe geboren, haben beide Eheleute automatisch die gemeinsame elterliche Sorge inne. Sind die Eltern hingegen nicht verheiratet, steht dieses Recht nur der Mutter zu. Der nicht mit der Mutter verheiratete Vater muss, um Inhaber des Sorgerechts zu werden, eine Sorgeerklärung und eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt seines Wohnsitzes unterzeichnen, die auch die Mutter unterschreiben muss.
Das Sorgerecht umfasst die Personen‑, Vermögens- und Gesundheitssorge für ein Kind. Relevante Entscheidungen in diesen Bereichen müssen bei gemeinsamer elterlicher Sorge daher auch zusammen getroffen werden. Im Fall der Scheidung behalten beide Eltern das Sorgerecht, solange nicht ein Elternteil einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge stellt. Dies kann der Fall sein, wenn die Eltern eine so schlechte Beziehung miteinander haben, dass sie sich nicht miteinander abstimmen können. Der Maßstab für eine Übertragung auf einen Elternteil ist das Kindeswohl.
Vertragsrecht
Eheverträge
In manchen Fällen kann es sich anbieten, vor Abschluss der Ehe einen Ehevertrag zu schließen. Dieser kann vom Anwalt oder der Anwältin entworfen und anschließend notariell beurkundet werden. Der Abschluss eines Ehevertrages kann sinnvoll sein, wenn einer der Eheleute über Vermögen verfügt, das im Falle der Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich fallen soll.
Insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen kann dies erforderlich sein, um eine Insolvenz zu vermeiden. Auch bei Immobilienvermögen können Eheverträge geboten sein.
Scheidungs-Folgevereinbarungen
Sowohl vor, als auch nach dem Scheitern der Ehe besteht die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen zur Scheidung zu treffen. Die Eheleute können individuelle Regelungen zum gesetzlichen Unterhaltsrecht, dem Zugewinnausgleich oder dem Versorgungsausgleich treffen. Allerdings sind hier genaue Kriterien einzuhalten, die die Rechtsprechung und der Gesetzgeber vorgeben. Bei einem Verstoß hiergegen kann die Vereinbarung vom Familiengericht für unwirksam erklärt werden.
Auch bei der Übertragung von Immobilien unter den Eheleuten oder Unternehmensbeteiligungen ist es erforderlich, die beabsichtigten Vereinbarungen notariell beurkunden zu lassen, um den gesetzlichen Formvorschriften gerecht zu werden.
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