Kostenübersicht

Die anwalt­li­chen Gebüh­ren rich­ten sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Wir legen gro­ßen Wert auf Kos­ten­trans­pa­renz. Einen klei­nen Über­blick – ohne den Anspruch auf Voll­stän­dig­keit —  bekom­men Sie hier.

Spre­chen Sie uns jeder­zeit an, wenn Sie Fra­gen haben!

Erstberatung

Unse­re Tätig­keit beginnt mit einer Erst­be­ra­tung, in der Sie uns Ihr recht­li­ches Anlie­gen schil­dern. Wir ana­ly­sie­ren Ihren per­sön­li­chen Sach­ver­halt. Außer­dem zei­gen wir Ihnen auf, wel­che recht­li­chen Schrit­te mög­lich sind und wie wir Sie dabei unter­stüt­zen können.

Die Gebüh­ren für eine Erst­be­ra­tung rich­ten sich nach §§ 14, 34 I RVG und belau­fen sich auf 190,00 € net­to zzgl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er, also auf ins­ge­samt 226,00 € brutto. 

Falls Sie sich eine Erst­be­ra­tung nicht leis­ten kön­nen, wen­den Sie sich bit­te an das Amts­ge­richt Ihres Wohn­sit­zes. Hier kön­nen Sie bei der Rechts­an­trags­stel­le einen Bera­tungs­hil­fe­schein bean­tra­gen. Bei Vor­la­ge die­ses Schei­nes im Bera­tungs­ge­spräch fal­len ledig­lich Kos­ten in Höhe von 15,00 € an.

Außergerichtliche Tätigkeit

Aus dem Erst­ge­spräch ergibt sich häu­fig die Not­wen­dig­keit, dass wir dar­über hin­aus für unse­re Man­dan­ten tätig wer­den. Bei­spiels­wei­se muss Kor­re­spon­denz mit einem Drit­ten geführt oder ein Ver­trag ent­wor­fen werden.

In die­sen Fäl­len kön­nen wir eine soge­nann­te Geschäfts­ge­bühr abrech­nen, vgl. §§ 13, 14 RVG Nr. 2300 RVG. Die Höhe der hier­aus resul­tie­ren­den anwalt­li­chen Ver­gü­tung rich­tet sich nach dem Streit­wert der Ange­le­gen­heit und dem zeit­li­chen Umfang unse­rer Arbeit.

Gelingt es uns, eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu erzie­len, sind wir gem. §§ 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG dazu berech­tigt, zusätz­lich eine Eini­gungs­ge­bühr abzu­rech­nen. Die Höhe die­ser Gebühr rich­tet sich eben­falls nach dem Streit­wert der Ange­le­gen­heit und ist gesetz­lich festgelegt.

Gerichtliche Tätigkeit

Sobald wir Sie vor Gericht ver­tre­ten, ver­fas­sen wir Schrift­sät­ze und neh­men Gerichts­ter­mi­ne wahr. Im Anschluss rech­nen wir Ver­fah­rens- (§§ 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG) und Ter­mins­ge­büh­ren (§§ 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG) ab. Deren Höhe rich­tet sich eben­falls nach dem Streitwert.

Der Streit­wert wird im Lau­fe des Ver­fah­rens durch das Gericht fest­ge­legt, so dass wir hier im Vor­aus oft nur eine Kos­ten­schät­zung abge­ben können.

Kommt es zu einem Ver­gleichs­schluss vor Gericht, wird auch hier eine Eini­gungs­ge­bühr fäl­lig, vgl. §§ 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV RVG.

Honorarvereinbarung

Neben der Abrech­nung nach Gegen­stands­wert besteht alter­na­tiv die Mög­lich­keit, nach tat­säch­li­chem Arbeits­auf­wand, also „nach Zeit“ abzu­rech­nen oder vor­ab einen Gegen­stands­wert für die Ange­le­gen­heit fest­zu­le­gen, auf deren Grund­la­ge abge­rech­net wird.

Rechtsschutz

Bit­te kon­tak­tie­ren Sie Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung und klä­ren, wel­che anwalt­li­chen Kos­ten sie über­nimmt. Gern unter­stüt­zen wir Sie dabei, eine Deckungs­zu­sa­ge einzuholen.

Wir beraten Sie gerne.

Sie haben wei­te­re Fragen?

Ihre Fach­an­wäl­te für Erbrecht und Fami­li­en­recht bera­ten Sie! Rufen Sie uns an oder nut­zen Sie das nach­fol­gen­de Kontaktformular. 

Klemm Rechts­an­wäl­te

Kai­ser-Fried­rich-Ring 67
65185 Wiesbaden

Fax. 0049 (0) 611 – 30 99 02

info@klemm-recht.de
www.klemm-recht.de

Öff­nungs­zei­ten

Mon­tag bis Don­ners­tag:
09.00 bis 13.00 Uhr und
14.00 bis 17.30 Uhr

Frei­tag:
09.00 bis 13.00 Uhr

Nach Ver­ein­ba­rung auch außer­halb der Öffnungszeiten.

 

DSGVO Bestim­mun­gen

8 + 13 =

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Mit dem Absen­den des Kon­takt­for­mu­lars erklä­ren Sie sich damit ein­ver­stan­den, dass Ihre Daten zur Bear­bei­tung Ihres Anlie­gens ver­wen­det wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Wider­rufs­hin­wei­se fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung.